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Historische Stichworte/Verordnung

Aus ZUM-Unterrichten

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird. Dazu bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. In der Schweiz gibt es neben Verordnungen der Regierung auch Parlaments- und Gerichtsverordnungen.

In der Rechtsordnung anderer Staaten ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der durch die Regierung oder ein Verwaltungsorgan erlassen wird. Ein wichtiges Beispiel dafür ist das Dekret eines US-Präsidenten.

Rechtsverordnungen stehen im Rang unterhalb der Gesetze (Parlamentsgesetze), aber oberhalb von Satzungen und Verwaltungsvorschriften.

In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der nach Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat, d.h. nicht wie eine Richtlinie durch die nationalen Parlamente in innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

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