Historische Stichworte/Fraktion
Aus ZUM-Unterrichten
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen Versammlung
, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.
