Nachricht für neue Nutzer.
Nachricht für engagierte Nutzer.

Historische Stichworte/Fraktion

Aus ZUM-Unterrichten
Version vom 6. Oktober 2021, 09:07 Uhr von Fontane44 (Diskussion | Beiträge) (neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen Versammlung, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.

Linkliste