Historische Stichworte/Fraktion: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(neu) Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017 |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 6. Oktober 2021, 09:07 Uhr
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen Versammlung
, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.
