Nachricht für neue Nutzer.
Nachricht für engagierte Nutzer.

Historische Stichworte/Kadi

Aus ZUM-Unterrichten
Version vom 8. September 2025, 15:42 Uhr von Fontane44 (Diskussion | Beiträge) (ne)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Kadi ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche Funktionen wahrnimmt und sich dabei nach dem Normensystem der Scharia richtet. Im modernen Arabisch wird der Begriff für jede Art von staatlich eingesetzten Richtern verwendet:

Linkliste