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Historische Stichworte/Tarifautonomie

Aus ZUM-Unterrichten
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Zur Tarifautonomie gehört erstens Koalitionsfreiheit, das heißt, das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen, und zweitens das Recht, frei von staatlichen Eingriffen Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, abzuschließen. Die Koalitionsfreiheit ist in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt.

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